FAQ

Ihre Fragen – unsere Antworten

Sie möchten wissen, wie eine Behandlung abläuft, was Sie mitbringen müssen oder wie Sie am besten einen Termin vereinbaren?  Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns in der Praxis gestellt werden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, melden Sie sich gern direkt bei uns – das Team der Praxis für Sprachtherapie Melzner | Gralfs ist für Sie da.
Wie bekomme ich eine Verordnung für die Logopädie?

Eine Verordnung erhalten PatientInnen von ÄrztInnen u.a. aus den Fachrichtungen Kinderheilkunde, Zahnheilkunde und Kieferorthopädie, HNO und Pädaudiologie, Neurologie und Allgemeinmedizin.

Notwendig ist eine Heilmittelverordnung, die nicht älter ist als 28 Tage. Zudem ist die Vorlage der Versichertenkarte hilfreich. Gibt es bereits Berichte oder Befunde von anderen TherapeutInnen oder ÄrztInnen, freuen wir uns, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen.

Die logopädische Behandlung findet zumeist in Einzeltherapien von 45 Minuten statt. Seltener werden 30 oder 60 Minuten Therapiezeit verordnet.


Bei Kindern schließt jede Therapieeinheit mit einem kurzen Elterngespräch ab, in dem über die Therapieinhalte und -ziele sowie ggfs. Hausaufgaben informiert wird und Raum ist für Ihre Fragen.

Planen Sie gerne 30-45 Min im ersten Termin für die Anamnese ein. Wir lernen uns kennen und nehmen uns die Zeit, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Sind Sie nicht mobil, kommen wir für die Therapie auch gerne zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim. Der Hausbesuch muss auf ihrer ärztlichen Verordnung gekennzeichnet sein.

Die logopädische Therapie wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre durch die gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen.

 

Ab 18 Jahren zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % zuzüglich 10 €
Rezeptgebühr, wenn sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

 

PrivatpatientInnen erhalten zu Therapiebeginn einen Behandlungsvertrag, in dem die anfallenden Kosten aufgeführt sind.

Nach oben scrollen