Ihre Fragen – unsere Antworten
Wie bekomme ich eine Verordnung für die Logopädie?
Eine Verordnung erhalten PatientInnen von ÄrztInnen u.a. aus den Fachrichtungen Kinderheilkunde, Zahnheilkunde und Kieferorthopädie, HNO und Pädaudiologie, Neurologie und Allgemeinmedizin.
Was muss man zum ersten Termin mitbringen?
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Die logopädische Behandlung findet zumeist in Einzeltherapien von 45 Minuten statt. Seltener werden 30 oder 60 Minuten Therapiezeit verordnet.
Bei Kindern schließt jede Therapieeinheit mit einem kurzen Elterngespräch ab, in dem über die Therapieinhalte und -ziele sowie ggfs. Hausaufgaben informiert wird und Raum ist für Ihre Fragen.
Was sollte ich als Elternteil/Betreuungsperson für den ersten Termin beachten?
Planen Sie gerne 30-45 Min im ersten Termin für die Anamnese ein. Wir lernen uns kennen und nehmen uns die Zeit, alle Ihre Fragen zu beantworten.
Machen Sie auch Hausbesuche oder kommen zur Behandlung in Einrichtungen?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten meiner logopädischen Behandlung?
Die logopädische Therapie wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre durch die gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen.
Ab 18 Jahren zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % zuzüglich 10 €
Rezeptgebühr, wenn sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.
PrivatpatientInnen erhalten zu Therapiebeginn einen Behandlungsvertrag, in dem die anfallenden Kosten aufgeführt sind.